Was Sie wissen müssen...

 

Warum überhaupt einem Angelverein beitreten?

 

Der Mensch ist ein "Gesellschaftstier".

 

Was gibt es schöneres als sich mit seiner Passion zum Angeln, anderen anzuschließen, die ebenfalls Spaß und Freude an der Schönheit der Natur haben. Man kann neue soziale Kontakte knüpfen, tauscht sich aus, lernt hier und da etwas Neues und motiviert sich gegenseitig.

Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, von klein auf, ein neues Hobby kennenzulernen und mit Hilfe von Trainern oder Betreuern ihr Wissen zu erweitern und zu fördern. Sie lernen Teamfähigkeit sowie Zusammenhalt und pflegen dies durch gemeinsame Aktivitäten.

Obendrein profitiert man als Mitglied eines Vereins , welcher dem Landesanglerverband Thüringen e.V. angehört, von einigen Vorzügen. Es gibt Vergünstigungen für Gewässerrechte. Kostengünstigere oder gar kostenfreie Teilnahmen an Kursen oder Seminaren, welche durch den Verband angeboten und organisiert werden, sind ebenfalls möglich. Zudem, hat man Zugriff auf Ressourcen, die Nicht-Mitgliedern verwehrt bleiben. Beispiele hierfür wären das Beangeln von Verbundgewässern oder dem Gewässerfond der Landesverbände, was ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten ist.

 

 

Bevor Sie Mitglied in unserem Verein werden können...

 

Sie müssen als erstes den staatlichen Fischereischein erwerben. Um der Fischwaid nachgehen zu können, ist in Deutschland eine Lizenz, der staatliche Fischereischein, erforderlich. Die Voraussetzung für den Erwerb ist, in Thüringen, der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrganges. In der Thüringer Fischerschule des Landesanglerverband Thüringen e.V. sind aktuell 16 Lehrgangsleiter darum bemüht, Sie zu günstigen Konditionen, fachlich kompetent, auf die Fischereischeinprüfung vorzubereiten.

Mitglied in unserem Verein kann jeder ab 12 Jahren werden. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre benötigen einen Jugendfischereischein, welcher Ihnen vom Bürgeramt ohne Fischereischeinprüfung ausgestellt wird und jeweils 1 Jahr gültig ist. Ab dem 14. Lebensjahr ist ein staatlicher Fischereischein mit Fischereischeinprüfung zwingend notwendig.

Gewässerpflege

Wir sind dazu verpflichtet, als Verein des Landesanglerverband Thüringen e.V. mit vertraglich zugewiesenem Pflegegewässer, jährlich mehrere Arbeitseinsätze durchzuführen. Jedes Mitglied unseres Vereins muss im Jahr mindestens 2 Arbeitsstunden, zu festgelegten Arbeitseinsätzen an unserem Vereinsgewässer, leisten. Ausgenommen davon sind Jugendliche bis 16 Jahre sowie Mitglieder ab 65 Jahren. Ebenfalls davon ausgeschlossen sind Mitglieder mit schweren körperlichen Schäden, einer Behinderung (Nachweis durch Dokument erforderlich) oder einer chronischen Krankheit (ebenfalls Nachweis durch Dokument erforderlich), die dieses nicht zulassen.

Beiträge und Gebühren

1. Die Aufnahmegebühr im Verein beträgt für Erwachsene 150€, für Jugendliche ab dem 17. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50€. 

Jugendlich ab dem 12. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen keine Aufnahmegebühr.

 

2. Der Mitgliedsbeitrag im Verein beträgt aktuell für das Jahr 2024 15€ für alle Mitglieder (seit 2017 unverändert).

3. Zusätzlich wird eine Fischereiabgabegebühr von 20€ pro Jahr für die Jahresmarke erhoben, welche an den "Landesangelverband Thüringen e.V." zu entrichten ist.  Der Betrag wird von jedem Mitglied bei der Mitgliederversammlung des Vereins vom Kassenwart kassiert und an den LAVT übergeben.

 

 

Hinweis

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nur zu den Mitgliederversammlungen. Diese findet immer im 1. Quartal des neuen Kalenderjahres statt. Außerhalb der Mitgliederversammlungen erfolgt, aus organisatorischen Gründen, keine Aufnahme!

Aufnahmeantrag

 

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Einverständniserklärung zur Verarbeitung
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Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag sowie die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach DS-GVO aus und senden Sie ihn vollständig ausgefüllt an folgende E-Mail - Adresse:

 

Vorsitzender

 

Peter Bentz : peterbentz@arcor.com

 

oder

 

1.     stellvertretender Vorsitzender

 

Torsten Engler : torsten.engler1@gmx.de

Zur Aufnahme erhalten Sie eine Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung. Der gültige staatliche Fischereischein ist hier unbedingt vorzulegen. Es wird ein aktuelles Lichtbild im Format 3,5 cm x 4,5 cm für den Vereinsausweis benötigt.

 

 


 

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DS-GVO

 

Wann muss der Verein ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten“ erstellen? Immer dann, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet.

 

„Personenbezogene Daten“ sind alle Daten, anhand derer man eine natürliche Person identifizieren kann.

 

Beispiele hierfür: Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit, E-Mail-Adresse, Gesundheitsdaten, aber auch Fotoaufnahmen etc.

 

Was auch immer man mit personenbezogenen Daten macht, es handelt sich stets um eine „Verarbeitung“ im Sinne der DS-GVO!

 

Die DS-GVO gilt sowohl für digitale (Anlegen und Pflegen einer Mitgliederliste z.B. in Microsoft Excell oder die Erstellung von Serienbriefen in Microsoft Word für den Versand von Einladungen, beispielsweise für die Jahreshauptversammlung)  als auch für analoge Datensammlungen (z. B. Mitgliederverzeichnis auf Dateikarten).

 

„Verarbeitung“ ist „jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“.

 

 

Verantwortliche im "Angelverein Geratal e.V."

 

Datenschutz ist Chefsache!

 

Dem Vorstand des Vereins, vor allem dem Vorsitzenden, aber auch dem nach § 30 BGB zum „besonderen Vertreter“ bestellten Geschäftsführer obliegt die Verantwortung für die Wahrung des Datenschutzes.

 

Ein “Datenschutzbeauftragter“ für unseren Verein wird nicht bestellt, da dieser nur dann nötig ist, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (siehe § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu). Dies betrifft in unserem Verein drei Personen, den Vorstand sowie den 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden.